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Objektschutz

 

Laut Definition ist der Objektschutz die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder Feinde zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben.

 

In unseren Augen beinhaltet die Bewachung fremden Eigentums jedoch vieles mehr:

 

  • Erstellung eines Sicherheitskonzepts
     

  • ggf. Einrichtung einer Leitzentrale
     

  • ggf. Einbau von Sicherheitstechnik (Schranken, Kameraüberwachung, ...)
     

  • Bestreifung
     

  • Observation
     

  • Einlasskontrollen
     

  • Identitätsfeststellungen
     

  • Durchsuchung von Personen oder Sachen
     

  • Empfangs- und Pförtnertätigkeiten
     

  • Kontrolle der baulichen und technischen Sicherheitsanlagen (u.a. Brandschutz)
     

  • operationale Aufgaben in Absprache mit dem Auftraggeber
     

Unsere Mitarbeiter verstehen sich als Dienstleister an Ihrer Seite, der in erster Linie selbstverständlich für Ihre bzw. die Sicherheit des Objektes sorgt, aber dennoch den Servicegedanke nicht außer Acht lässt.

 

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Bildmaterial:
© Copyrights: Christian Wheatley, Andreas Reimann, Kzenon, Marin Conic,
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